Google Unternehmensprofil löschen: So geht es richtig
Ein Google Unternehmensprofil löschen können Inhaber über die Profilverwaltung: Dort lässt sich das Profil als geschlossen markieren oder die Inhaberschaft entfernen. Der Eintrag selbst verschwindet dadurch aber oft nicht vollständig, da Google Unternehmensdaten aus öffentlichen Quellen bezieht. Wer das Profil nur wegen negativer Bewertungen löschen will, wählt fast immer den besseren Weg über die gezielte Löschung der rechtswidrigen Bewertungen.
Das Google Unternehmensprofil löschen – diesen Wunsch äußern Unternehmer meist aus einem von zwei Gründen: Entweder das Geschäft wurde tatsächlich aufgegeben oder verlegt, oder das Profil hat sich durch negative Bewertungen zur Belastung entwickelt. Beide Fälle verlangen ein völlig unterschiedliches Vorgehen – und gerade im zweiten Fall ist die Löschung des Profils fast immer die schlechteste Option.
Dieser Beitrag erklärt, was beim Löschen wirklich passiert, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen und wann Sie besser die Bewertungen statt des Profils entfernen lassen.
Was passiert wirklich, wenn Sie ein Google Unternehmensprofil löschen?
Hier liegt das größte Missverständnis: Google unterscheidet zwischen Ihrem Verwaltungszugriff (der Inhaberschaft) und dem öffentlichen Eintrag in Google Maps und der Suche. Löschen Sie nur die Inhaberschaft, bleibt der Eintrag samt aller Bewertungen bestehen – Sie verlieren lediglich die Kontrolle darüber. Google speist Unternehmensdaten auch aus öffentlichen Verzeichnissen, Webseiten und Nutzerbeiträgen; ein Eintrag kann daher selbst nach einer „Löschung“ wieder auftauchen.
- Profil als dauerhaft geschlossen markieren: Der Eintrag bleibt sichtbar, trägt aber den Hinweis „Dauerhaft geschlossen“ – korrekt bei Geschäftsaufgabe.
- Inhaberschaft entfernen: Sie geben die Verwaltung ab; der öffentliche Eintrag bleibt unverändert bestehen.
- Entfernung des Eintrags beantragen: Nur in Sonderfällen erfolgreich, etwa bei Einträgen für Privatadressen oder Doppelungen.
- Bewertungen gezielt löschen lassen: Der Eintrag bleibt, die rechtswidrigen Bewertungen verschwinden – der richtige Weg bei Reputationsproblemen.
Wie löschen Sie das Profil Schritt für Schritt?
- Profilverwaltung öffnen: Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das das Unternehmensprofil verwaltet, und suchen Sie in der Google-Suche nach Ihrem Firmennamen – die Verwaltungsleiste erscheint oberhalb der Ergebnisse.
- Menü „Einstellungen“ aufrufen: Über das Drei-Punkte-Menü erreichen Sie die Einstellungen des Unternehmensprofils.
- Option wählen: „Unternehmensprofil entfernen“ löscht Inhalte und Verwaltung; alternativ markieren Sie das Geschäft unter „Geschäft schließen oder entfernen“ als dauerhaft geschlossen.
- Bestätigen und prüfen: Kontrollieren Sie nach einigen Tagen, ob der Eintrag in Maps den gewünschten Status zeigt. Taucht er unverändert wieder auf, können Sie über „Feedback geben“ oder das Formular „Änderung vorschlagen“ die Korrektur anstoßen.
- Doppelte Einträge melden: Existieren Duplikate, melden Sie diese in Maps über „Änderung vorschlagen“ → „Schließen oder entfernen“ mit dem Hinweis auf die Dopplung.
Bei einem Umzug gilt: Adresse im bestehenden Profil ändern statt löschen und neu anlegen – so behalten Sie Ihre Bewertungen und Ihr Ranking. Ein neues Profil startet bei null.
Profil löschen wegen schlechter Bewertungen – warum das nach hinten losgeht
Wer sein Profil wegen negativer Rezensionen löscht, zahlt einen hohen Preis und gewinnt wenig:
| Profil löschen | Bewertungen löschen lassen | |
|---|---|---|
| Sichtbarkeit in Maps/Suche | Geht verloren – Kunden finden die Konkurrenz | Bleibt vollständig erhalten |
| Gute Bewertungen | Gehen mit verloren | Bleiben stehen und tragen den Schnitt |
| Wirkung auf das Problem | Eintrag kann ohne Ihre Kontrolle wieder auftauchen – samt alter Bewertungen | Rechtswidrige Bewertungen verschwinden dauerhaft |
| Neustart | Neues Profil beginnt bei null Bewertungen | Nicht nötig |
| Signal an Kunden | Betrieb wirkt geschlossen oder untergetaucht | Professionelles, gepflegtes Profil |
Der nachhaltige Weg führt über die gezielte Entfernung der rechtswidrigen Bewertungen – unwahre Tatsachenbehauptungen, Fake-Rezensionen ohne Kundenkontakt und Beleidigungen müssen Sie nicht hinnehmen (§ 823 BGB, Art. 17 DSGVO). Wie das funktioniert, zeigen unsere Anleitung zum Löschen von Google Bewertungen und die Leistungsseite Google Bewertung löschen lassen.
Sonderfälle: Einträge, die Sie nie angelegt haben
Viele Löschwünsche betreffen Profile, die der Unternehmer gar nicht selbst erstellt hat – Google legt Einträge auch automatisch aus Branchenverzeichnissen, Webseiten und Nutzerbeiträgen an. Solche „herrenlosen“ Profile können veraltete Öffnungszeiten, falsche Adressen oder unerwünschte Fotos zeigen. Der erste Schritt ist hier immer, die Inhaberschaft zu beanspruchen („Inhaber dieses Unternehmens?“): Erst mit Verwaltungszugriff können Sie Daten korrigieren, das Profil als geschlossen markieren oder Löschprozesse anstoßen.
Heikel sind Einträge unter Privatadressen – etwa wenn ein Home-Office-Gewerbe beendet wurde, die Wohnadresse aber weiter in Maps steht. Hier greift neben dem Profil-Weg auch das Datenschutzrecht: Art. 17 DSGVO gibt Ihnen einen Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten, den Sie über Googles Formulare oder anwaltlich durchsetzen können. Ähnliches gilt für ehemalige Standorte nach einem Umzug, die als Duplikate weiterleben und Kunden in die Irre führen.
Auch Fotos und Fragen/Antworten verdienen einen Blick: Nutzerfotos bleiben selbst bei geschlossenen Profilen sichtbar und lassen sich einzeln über „Problem melden“ angreifen, wenn sie Rechte verletzen – etwa Innenaufnahmen mit erkennbaren Personen oder veraltete Preislisten. Wie Sie generell unerwünschte Google-Einträge angehen, vertieft unser Beitrag Google Eintrag löschen lassen.
Inhaberwechsel, Umfirmierung, Umzug: Was passiert mit dem Profil?
Bei einer Geschäftsübernahme stellt sich die Frage regelmäßig: Soll der neue Inhaber das alte Profil mit allen Bewertungen übernehmen oder frisch starten? In den meisten Fällen ist die Übernahme die richtige Wahl – die Bewertungshistorie ist eingekauftes Vertrauen, und Google verknüpft Standort und Firmenname ohnehin hartnäckig. Lassen Sie sich die Inhaberschaft des Profils formal übertragen (über die Nutzerverwaltung des Unternehmensprofils) statt ein Konkurrenzprofil anzulegen, das Google später als Duplikat zusammenführt.
Anders bei einer echten Neupositionierung: Wer Konzept, Zielgruppe und Namen komplett wechselt – etwa vom Imbiss zum Fine-Dining-Restaurant –, kann die Umbenennung im Profil beantragen. Google prüft dann, ob es sich um dasselbe Geschäft handelt; bei wesentlicher Änderung wird das Profil mitsamt Bewertungen mitunter zurückgesetzt. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Bleibt das Altprofil mit belastenden Bewertungen bestehen, gilt auch hier: Rechtswidrige Rezensionen gezielt löschen lassen ist planbarer als auf einen Reset zu hoffen, und die guten Bewertungen bleiben erhalten.
Häufige Anschlussfrage: Lassen sich Bewertungen für ein bestehendes Profil nicht einfach abschalten? Bei Google nein – die Bewertungsfunktion ist fester Bestandteil jedes Unternehmensprofils und kann anders als bei Facebook nicht deaktiviert werden. Auch das ist ein Grund, warum die Profil-Löschung als Ausweg so verlockend wirkt und doch ins Leere läuft. Welche Optionen es dennoch gibt und wo ihre Grenzen liegen, erklärt unser Beitrag Google Bewertungen ausschalten.
Für die Praxis empfiehlt sich vor jeder Entscheidung eine kurze Bestandsaufnahme: Wie viele Bewertungen hat das Profil, wie viele davon sind positiv, wie viele der negativen sind rechtlich angreifbar, und wie viel lokale Sichtbarkeit hängt an dem Eintrag? Diese vier Antworten machen die Entscheidung fast immer eindeutig – und in neun von zehn Fällen fällt sie gegen die Löschung und für die gezielte Bereinigung aus. Die Bestandsaufnahme übernehmen wir im Rahmen der kostenlosen Erstprüfung gleich mit.
Bewertungen statt Profil löschen
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Geschäft aufgegeben oder verlegt? Dann markieren Sie das Profil als geschlossen bzw. aktualisieren die Adresse – in wenigen Minuten erledigt. Leiden Sie dagegen unter negativen Bewertungen, lassen Sie diese gezielt prüfen und entfernen, statt Sichtbarkeit und gute Rezensionen zu opfern. Ein gepflegtes Profil mit bereinigtem Bewertungsbild ist das wertvollere Ergebnis – und meist in wenigen Wochen erreicht.
Häufige Fragen
Verschwindet mein Unternehmen aus Google Maps, wenn ich das Profil lösche?
Nicht unbedingt. Die Löschung entfernt vor allem Ihren Verwaltungszugriff und die von Ihnen ergänzten Inhalte. Der Karteneintrag selbst kann bestehen bleiben oder aus öffentlichen Quellen neu entstehen – dann ohne Ihre Kontrolle. Für eine echte Entfernung müssen Sie den Eintrag zusätzlich als geschlossen markieren oder die Entfernung beantragen.
Werden mit dem Unternehmensprofil auch die Bewertungen gelöscht?
Die Bewertungen hängen am öffentlichen Eintrag, nicht an Ihrer Inhaberschaft. Bleibt der Eintrag bestehen oder taucht er wieder auf, sind auch die alten Bewertungen wieder sichtbar – die negativen wie die positiven. Verlassen können Sie sich auf das Löschen des Profils als Reputationslösung daher nicht.
Kann ich ein Google Unternehmensprofil löschen und einfach ein neues anlegen?
Technisch ja, praktisch verlieren Sie dabei alles: Bewertungen, Fotos, Ranking-Historie und lokale Sichtbarkeit. Google erkennt zudem gleiche Adress- und Firmendaten und führt Einträge oft wieder zusammen. Bei Reputationsproblemen ist die gezielte Bewertungslöschung der deutlich bessere Weg.
Wie markiere ich mein Unternehmen bei Google als dauerhaft geschlossen?
In der Profilverwaltung wählen Sie unter „Geschäft schließen oder entfernen“ die Option „Als dauerhaft geschlossen markieren“. Der Eintrag bleibt sichtbar, zeigt aber den Schließungshinweis. Das ist der korrekte Weg bei einer Geschäftsaufgabe – nicht bei einem Umzug, dort ändern Sie nur die Adresse.
Was kostet es, statt des Profils die negativen Bewertungen löschen zu lassen?
Die Erstprüfung ist kostenlos. Die Löschung einer einzelnen Bewertung kostet 59 €, ab 10 Bewertungen 39 € pro Bewertung – gezahlt wird nur bei Erfolg. Ihr Profil, Ihre guten Bewertungen und Ihre Sichtbarkeit bleiben dabei vollständig erhalten.

Dr. Marcus Lehmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht
Dr. Marcus Lehmann hat sich seit 2011 auf die Löschung rechtswidriger Google-Bewertungen spezialisiert. Er vertritt Unternehmen, Ärzte und Freiberufler bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Google und ist regelmäßig als Experte für Reputationsrecht in Fachmedien vertreten.
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