Google Bewertung anonym abgeben
Anonyme Google Bewertungen sind seit 2018 nicht mehr möglich. Jede Google Rezension wird mit dem Google-Profilnamen des Verfassers veröffentlicht. Es gibt jedoch Möglichkeiten, den angezeigten Namen zu ändern oder ein Pseudonym zu verwenden — vollständig anonym ist eine Google Bewertung damit aber nicht.
Kann man eine Google Bewertung anonym abgeben?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Seit einer Richtlinienänderung im Jahr 2018 ist es nicht mehr möglich, eine Google Bewertung anonym abzugeben. Früher konnten Nutzer Rezensionen verfassen, ohne dass ihr Name öffentlich sichtbar war — diese Zeiten sind jedoch vorbei. Google verknüpft jede Bewertung zwingend mit dem Google-Konto des Verfassers und zeigt den dort hinterlegten Profilnamen an.
Der Hintergrund dieser Änderung ist nachvollziehbar: Anonyme Bewertungen wurden massenhaft für Fake-Rezensionen, Rufschädigung und Wettbewerbsmanipulation missbraucht. Mit der Pflicht zur Namensanzeige wollte Google die Qualität und Glaubwürdigkeit von Bewertungen erhöhen. Wer heute eine Google Bewertung schreibt, tut dies grundsätzlich unter seinem Profilnamen – ob dieser dem echten Klarnamen entspricht oder nicht, ist eine andere Frage.
Wichtig zu verstehen: Die Verknüpfung mit dem Google-Konto bedeutet nicht, dass der bürgerliche Name zwingend öffentlich wird. Google zeigt den Namen an, den Sie in Ihren Kontoeinstellungen hinterlegt haben. Dieser kann durchaus ein Pseudonym, eine Abkürzung oder ein Fantasiename sein. Die Bewertung ist also nicht im klassischen Sinne anonym, aber der Verfasser muss seinen echten Namen nicht preisgeben.
Für Unternehmer, die mit negativen Bewertungen konfrontiert sind, hat diese Regelung eine wichtige Konsequenz: Auch wenn der angezeigte Name nicht der Klarname ist, kann Google den tatsächlichen Kontoinhaber identifizieren. Bei rechtswidrigen Bewertungen kann dies unter bestimmten Voraussetzungen relevant werden – etwa wenn ein Gericht die Herausgabe der Nutzerdaten anordnet.
Wie kann man den Namen bei Google Bewertungen ändern?
Obwohl eine vollständig anonyme Google Bewertung nicht möglich ist, können Sie den angezeigten Namen in Ihren Google-Kontoeinstellungen anpassen. Viele Nutzer verwenden bewusst ein Pseudonym oder eine abgekürzte Namensform, um ihre Privatsphäre zu schützen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Namensänderung
Um Ihren Anzeigenamen bei Google zu ändern, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie myaccount.google.com in Ihrem Browser und melden Sie sich an.
- Klicken Sie auf „Persönliche Daten“ in der linken Navigation.
- Klicken Sie auf Ihren Namen im Bereich „Allgemeine Informationen“.
- Ändern Sie Vor- und Nachnamen nach Ihren Wünschen.
- Klicken Sie auf „Speichern“, um die Änderung zu übernehmen.
Beachten Sie: Die Namensänderung wirkt sich auf alle Google-Dienste aus – also nicht nur auf Bewertungen, sondern auch auf Gmail, YouTube, Google Maps und weitere verknüpfte Dienste. Bereits veröffentlichte Bewertungen werden nachträglich mit dem neuen Namen angezeigt.
Was bei Pseudonymen erlaubt ist
Google schreibt in seinen Nutzungsrichtlinien nicht ausdrücklich vor, dass Sie Ihren bürgerlichen Namen verwenden müssen. Anders als etwa Facebook verfolgt Google keine strikte Klarnamen-Politik für private Konten. Sie dürfen grundsätzlich:
- Einen abgekürzten Namen verwenden (z. B. „M. Schneider“ statt „Michael Schneider“)
- Einen Spitznamen oder Nickname nutzen
- Nur den Vornamen angeben und beim Nachnamen einen Buchstaben verwenden
Nicht erlaubt sind hingegen offensichtlich beleidigende Namen, Namen, die andere Personen oder Unternehmen imitieren, sowie reine Zeichenfolgen ohne erkennbaren Sinn. Google behält sich vor, Konten mit solchen Namen einzuschränken.
Zeitliche Begrenzungen bei Namensänderungen
Google hat die Anzahl der Namensänderungen begrenzt. Sie können Ihren Anzeigenamen in der Regel nur dreimal innerhalb von 90 Tagen ändern. Danach müssen Sie warten, bis die Sperrfrist abgelaufen ist. Diese Beschränkung soll verhindern, dass Nutzer ihren Namen ständig wechseln — etwa um nach jeder negativen Bewertung unter einem neuen Namen aufzutreten.
Sind pseudonyme Google Bewertungen rechtlich zulässig?
Die Frage, ob pseudonyme Bewertungen rechtlich zulässig sind, berührt ein Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. Grundsätzlich gilt: Ja, pseudonyme Bewertungen sind in Deutschland erlaubt – solange der Inhalt der Bewertung selbst nicht rechtswidrig ist.
Meinungsfreiheit und das Recht auf Anonymität
Das Grundgesetz schützt in Art. 5 GG die Meinungsfreiheit. Dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung auch das Recht, seine Meinung unter einem Pseudonym zu äußern. Dieses Recht wurde durch das Telemediengesetz (TMG) und seit Mai 2024 durch den Digital Services Act (DSA) der EU konkretisiert. Nutzer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, Online-Dienste pseudonym zu nutzen.
Für Google Bewertungen bedeutet das: Ein Nutzer darf unter einem Pseudonym eine Bewertung abgeben, solange die Bewertung inhaltlich zulässig ist. Eine wahre Tatsachenbehauptung oder eine sachlich formulierte Meinungsäußerung bleibt auch dann geschützt, wenn sie unter einem Pseudonym veröffentlicht wird.
BGH-Rechtsprechung zu anonymen und pseudonymen Bewertungen
Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage beschäftigt, inwieweit Bewertungsplattformen die Identität ihrer Nutzer offenlegen müssen. In der Entscheidung des BGH vom 01. Juli 2014 (Az. VI ZR 345/13) hat das Gericht klargestellt, dass Bewertungsportale grundsätzlich nicht verpflichtet sind, die Identität ihrer Nutzer von sich aus preiszugeben.
Gleichzeitig hat der BGH die Pflichten der Plattformbetreiber geschärft: Wenn ein Betroffener eine konkrete Rechtsverletzung darlegt, muss die Plattform den Sachverhalt prüfen und gegebenenfalls den Bewerter zur Stellungnahme auffordern. Reagiert der Bewerter nicht oder kann er seine Behauptungen nicht belegen, muss die Bewertung entfernt werden.
Wann müssen Plattformen Nutzerdaten herausgeben?
In bestimmten Fällen können Plattformen wie Google gerichtlich zur Herausgabe von Nutzerdaten verpflichtet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
- Eine strafbare Handlung vorliegt (z. B. Verleumdung gemäß § 187 StGB)
- Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG besteht
- Ein richterlicher Beschluss die Herausgabe anordnet
- Die Bewertung offensichtlich rechtswidrig ist und der Betroffene dies glaubhaft darlegt
In der Praxis ist die Durchsetzung eines solchen Auskunftsanspruchs gegen Google allerdings aufwendig, da Google seinen europäischen Sitz in Irland hat und internationale Zustellungen erforderlich sind. Häufig ist es daher effizienter, direkt die Löschung der Google Bewertung zu veranlassen, anstatt den Verfasser zu identifizieren.
| Kriterium | Pseudonyme Bewertung | Klarname-Bewertung |
|---|---|---|
| Rechtlich zulässig | Ja, grundsätzlich | Ja |
| Löschung möglich | Ja, bei Rechtsverstoß | Ja, bei Rechtsverstoß |
| Identifikation des Verfassers | Nur über Gericht möglich | Name bereits sichtbar |
| Glaubwürdigkeit | Tendenziell geringer | Tendenziell höher |
| Schutz der Privatsphäre | Hoch | Gering |
Was tun, wenn Sie eine anonyme Bewertung erhalten haben?
Als Unternehmer stehen Sie möglicherweise vor der Situation, dass eine negative Bewertung unter einem offensichtlichen Pseudonym oder einem unkenntlichen Kürzel auf Ihrem Google-Profil erscheint. Gerade solche Bewertungen stammen häufig nicht von echten Kunden, sondern von Wettbewerbern, ehemaligen Mitarbeitern oder Personen, die bewusst ihre Identität verschleiern möchten. Sie haben in dieser Situation mehrere Handlungsoptionen.
Ihre Rechte als Unternehmer
Auch eine pseudonyme Bewertung muss den rechtlichen Anforderungen genügen. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Bewertungen von Nicht-Kunden sind unabhängig davon rechtswidrig, ob der Verfasser seinen echten Namen verwendet oder nicht. Als Betroffener haben Sie insbesondere:
- Einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 823, 1004 BGB analog
- Einen Löschungsanspruch gegen Google als Plattformbetreiber
- Einen Schadensersatzanspruch, wenn Ihnen ein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden ist
- Einen Auskunftsanspruch gegen Google zur Identifizierung des Verfassers
Bewertung bei Google melden
Der erste Schritt sollte immer die Meldung der Bewertung über Google Maps oder Ihr Google Business Profile sein. Klicken Sie auf die drei Punkte neben der Bewertung und wählen Sie „Als unangemessen melden“. Wählen Sie den passenden Meldegrund aus – etwa „Spam“, „Interessenkonflikt“ oder „Off-Topic“.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass Google Eigenmeldungen in über 80 % der Fälle ablehnt. Der automatische Prüfalgorithmus erkennt nur offensichtliche Verstöße wie Spam oder Beleidigungen. Subtilere Rechtsverletzungen – etwa unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nicht-Kunden unter Pseudonym – werden nicht erkannt.
Anwaltliche Löschung der Bewertung
Wenn die Eigenmeldung erfolglos bleibt, ist die anwaltliche Löschung der effektivste Weg. Ein auf Reputationsrecht spezialisierter Fachanwalt kann Google unter Darlegung der Rechtslage zur Entfernung der Bewertung auffordern. Die Erfolgsquote liegt bei anwaltlicher Vertretung bei über 90 %. Der Vorteil: Es ist nicht erforderlich, die Identität des pseudonymen Bewerters zu kennen – der Löschungsanspruch richtet sich gegen Google als Plattformbetreiber.
Detaillierte Informationen zum Erkennen unechter Rezensionen finden Sie in unserem Ratgeber Fake-Bewertungen bei Google erkennen. Falls Sie direkt Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Team für eine kostenlose Erstprüfung zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen
Kann man bei Google anonym bewerten?
Nein, seit 2018 ist eine vollständig anonyme Google Bewertung nicht mehr möglich. Jede Rezension wird mit dem Profilnamen des Google-Kontos veröffentlicht. Sie können jedoch Ihren Anzeigenamen in den Google-Kontoeinstellungen ändern und ein Pseudonym verwenden. Die Bewertung ist dann zwar nicht anonym im technischen Sinne – Google kennt Ihre Identität – aber für andere Nutzer ist Ihr Klarname nicht sichtbar.
Sind Google Bewertungen ohne Namen Fake-Bewertungen?
Nicht zwangsläufig. Eine Bewertung unter einem Pseudonym oder einem abgekürzten Namen kann durchaus von einem echten Kunden stammen, der seine Privatsphäre schützen möchte. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass pseudonyme Bewertungen – insbesondere reine 1-Stern-Bewertungen ohne Text – überdurchschnittlich häufig nicht von tatsächlichen Kunden stammen. Achten Sie auf weitere Warnsignale wie ein leeres Profil ohne Bewertungshistorie, fehlendes Profilbild oder generische Textbausteine.
Kann Google den echten Namen eines anonymen Bewerters herausfinden?
Ja. Google kennt die Identität jedes Nutzers, da für die Erstellung eines Google-Kontos eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erforderlich ist. In der Praxis gibt Google diese Daten jedoch nur auf richterliche Anordnung heraus. Voraussetzung ist in der Regel, dass eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung glaubhaft gemacht wird. Für die Löschung einer rechtswidrigen Bewertung ist die Identifikation des Verfassers allerdings nicht erforderlich – der Anspruch richtet sich direkt gegen Google.
Wie lange dauert es, bis eine gemeldete anonyme Bewertung gelöscht wird?
Die Bearbeitungszeit hängt vom gewählten Weg ab. Bei einer Eigenmeldung über Google Maps prüft Google die Bewertung in der Regel innerhalb von 5 bis 14 Tagen – allerdings mit einer hohen Ablehnungsquote. Bei einer anwaltlichen Aufforderung beträgt die Bearbeitungszeit erfahrungsgemäß 2 bis 6 Wochen. Im gerichtlichen Verfahren kann die Löschung mehrere Monate in Anspruch nehmen, da Google seinen europäischen Sitz in Irland hat und internationale Zustellungsfristen gelten.
Kann ich als Unternehmer herausfinden, wer eine anonyme Bewertung geschrieben hat?
Grundsätzlich ja, aber der Weg ist aufwendig. Sie müssten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch nach § 21 TTDSG gerichtlich durchsetzen. Dafür ist eine Klage gegen Google Ireland Limited erforderlich, wobei die internationale Zuständigkeit und Zustellung den Prozess verlängern. In den meisten Fällen ist es daher effizienter und kostengünstiger, die Löschung der Bewertung direkt über Google zu erwirken, anstatt den Verfasser zu identifizieren.
Wird der Bewerter informiert, wenn ich seine pseudonyme Bewertung melde?
Nein. Google informiert den Verfasser nicht darüber, dass seine Bewertung gemeldet wurde. Auch bei einer anwaltlichen Aufforderung erfährt der Bewerter zunächst nichts – Google prüft den Fall intern. Erst wenn Google den Verfasser im Rahmen des Notice-and-Takedown-Verfahrens zur Stellungnahme auffordert, wird dieser über die Beanstandung informiert. Dabei wird Ihr Name als Meldender jedoch nicht offengelegt.
Häufige Fragen
Kann man eine Google Bewertung anonym abgeben?
Nein. Seit 2018 verlangt Google für jede Rezension ein Google-Konto. Der Profilname wird öffentlich angezeigt. Sie können jedoch den Anzeigenamen in den Google-Konto-Einstellungen in ein Pseudonym ändern.
Kann man den Namen bei Google Bewertungen ändern?
Ja. Über die Google-Konto-Einstellungen können Sie Ihren Anzeigenamen jederzeit ändern. Die Änderung gilt rückwirkend für alle bestehenden Bewertungen.
Sind pseudonyme Google Bewertungen rechtlich zulässig?
Grundsätzlich ja. Die Meinungsfreiheit schützt auch pseudonyme Äußerungen. Gerichte können jedoch bei Rechtsverletzungen die Offenlegung der Identität anordnen.
Kann ich als Unternehmer eine anonyme Bewertung löschen lassen?
Ja, wenn die Bewertung rechtswidrig ist — unabhängig davon, ob der Verfasser seinen echten Namen oder ein Pseudonym verwendet. Ein Fachanwalt prüft die Erfolgsaussichten kostenlos.
RA Katja Lehmann
Fachanwältin für IT-Recht
Seit über 15 Jahren auf digitales Reputationsrecht spezialisiert. RA Katja Lehmann hat Tausende Unternehmen bei der Löschung rechtswidriger Google Bewertungen vertreten und berät zu allen Fragen rund um Online-Reputation und Persönlichkeitsrechte.
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