RSV und Google Bewertungen
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Löschung von Google Bewertungen?
Eine der häufigsten Fragen, die wir als Fachanwalt für IT-Recht erhalten: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Löschung von Google Bewertungen? Die kurze Antwort: In vielen Fällen ja. Zahlreiche gewerbliche Rechtsschutzversicherungen decken die anwaltliche Durchsetzung von Löschungsansprüchen bei rechtswidrigen Online-Bewertungen ab — ob Ihre Police dazugehört, hängt vom konkreten Tarif ab.
In diesem Artikel erklären wir, welche Versicherungstarife die Kosten übernehmen, wie der Abrechnungsprozess funktioniert und was Sie tun können, wenn die Versicherung die Deckung verweigert.
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Welche Versicherungstarife decken Google Bewertungslöschung ab?
Die Löschung von Google Bewertungen fällt unter den Firmenrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz Ihrer Police. Entscheidend ist, ob Ihr Tarif den Bereich Urheber- und Medienrecht oder Internet- und IT-Recht umfasst. Viele moderne Gewerberechtsschutz-Policen decken dies ab — eine pauschale Aussage ist jedoch nicht möglich, da die Bedingungen je nach Versicherer und Tarif variieren. Detaillierte Informationen zur Löschung finden Sie auf unserer Seite Google Bewertung löschen lassen.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung?
Der Prozess ist für Sie unkompliziert. Sie beauftragen uns mit der Löschung Ihrer Google Bewertung. Wir holen die Deckungszusage bei Ihrer Versicherung ein. Nach erfolgreicher Löschung rechnen wir direkt mit der Versicherung ab. Sie legen nichts aus — die gesamte Abwicklung übernehmen wir. Mehr zum Thema Kosten erfahren Sie in unserem Beitrag Google Bewertung löschen: Komplette Anleitung 2026.
Welche Versicherer decken Google Bewertungen ab?
Aus unserer Erfahrung bieten folgende große Versicherer gewerbliche Rechtsschutztarife an, die die Löschung von Google Bewertungen abdecken können (je nach Tarif und Vertragsbedingungen): ARAG, DEVK, ADAC Rechtsschutz, Allianz, HUK-Coburg, DAS und Roland. Wichtig: Ob Ihr konkreter Tarif dies leistet, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir übernehmen diese Prüfung kostenlos.
Was tun, wenn die Versicherung die Deckung verweigert?
In Einzelfällen verweigern Rechtsschutzversicherungen die Deckung. Häufige Gründe: Die Versicherung hält die Erfolgsaussichten für gering, der Streitwert unterschreitet die Selbstbeteiligung, oder der Tarif deckt Internet-Recht nicht explizit ab. In diesen Fällen können Sie Einspruch einlegen — wir unterstützen Sie dabei.
Zusammenfassung: RSV und Google Bewertungen
- Viele gewerbliche RSV decken die Löschung von Google Bewertungen ab (tarifabhängig).
- Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Versicherung zahlt.
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung — Sie legen nichts aus.
- Bei Deckungsverweigerung: Einspruch möglich.
- Selbstzahler: ab 39 € pro Google Bewertung im Premium-Paket.
Häufige Fragen
Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Löschung von Google Bewertungen ab?
Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen decken die anwaltliche Löschung von Google Bewertungen ab. Ob Ihre Police dies umfasst, hängt vom konkreten Tarif ab -- insbesondere davon, ob Firmenrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz enthalten ist. Wir prüfen das kostenlos für Sie.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Nein. Wir rechnen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab. Sie legen nichts aus und erhalten trotzdem den vollen Service.
Wie erfahre ich, ob meine Versicherung zahlt?
Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung von Google Bewertungen übernimmt. Senden Sie uns einfach Ihre Versicherungspolice.
Welche Versicherungen decken Google Bewertungslöschung ab?
Große Versicherer wie ARAG, DEVK, ADAC, Allianz, HUK-Coburg und DAS bieten gewerbliche Rechtsschutztarife an, die Bewertungslöschungen abdecken können. Ob Ihr konkreter Tarif dies leistet, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Wir prüfen das kostenlos.
Kann die Versicherung die Deckung verweigern?
In Einzelfällen ja. Wenn die Versicherung die Erfolgsaussichten als gering einschätzt oder die Bewertung als zulässige Meinungsäußerung einstuft, kann sie die Deckung verweigern. Dagegen kann Einspruch eingelegt werden.
RA Katja Lehmann
Fachanwältin für IT-Recht
Seit über 15 Jahren auf digitales Reputationsrecht spezialisiert. RA Katja Lehmann hat Tausende Unternehmen bei der Löschung rechtswidriger Google Bewertungen vertreten und berät zu allen Fragen rund um Online-Reputation und Persönlichkeitsrechte.
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