Jameda Bewertung löschen lassen — Anleitung und rechtliche Möglichkeiten
Portal14. April 20267 Min. Lesezeit

Jameda Bewertung löschen lassen

Zuletzt aktualisiert: April 2026

Jameda Bewertungen löschen lassen ist möglich, wenn die Bewertung gegen Jamedas Richtlinien oder deutsches Recht verstößt. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 823 BGB (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) und Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung). Ein Fachanwalt kann die Löschung einer rechtswidrigen Jameda Bewertung in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen erwirken.

Was ist Jameda und warum sind Bewertungen dort kritisch?

Jameda ist mit über 2 Millionen abgegebenen Bewertungen und rund 6 Millionen monatlichen Besuchern das größte Arztbewertungsportal in Deutschland. Die Plattform listet nahezu alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Heilpraktiker — unabhängig davon, ob diese ein Profil selbst angelegt haben. Für Patienten ist Jameda häufig die erste Anlaufstelle bei der Arztsuche: Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung nutzen über 60 % der Patienten Online-Bewertungsportale, bevor sie sich für einen Arzt entscheiden.

Bewertungen auf Jameda gehören zur sogenannten YMYL-Kategorie („Your Money or Your Life“). Google und andere Suchmaschinen behandeln medizinische Inhalte mit besonderer Sorgfalt. Das bedeutet: Negative Jameda Bewertungen wirken sich nicht nur auf der Plattform selbst aus, sondern beeinflussen auch das Google-Ranking der Arztpraxis. Eine Praxis mit einem Schnitt von 1,5 Sternen wird in den lokalen Suchergebnissen deutlich schlechter angezeigt als eine Praxis mit 4,5 Sternen.

Die Auswirkungen auf die Patientengewinnung sind erheblich. Studien zeigen, dass bereits ein Absinken des Bewertungsdurchschnitts um 0,5 Sterne die Anfragen neuer Patienten um bis zu 20 % reduzieren kann. Für Fachärzte mit begrenztem Einzugsgebiet kann eine einzige unfaire 1-Stern-Bewertung den gesamten Bewertungsschnitt nachhaltig beschädigen — besonders wenn die Praxis nur wenige Bewertungen hat. Hinzu kommt, dass Jameda Bewertungen von anderen Portalen und Verzeichnissen übernommen werden, was den Schaden zusätzlich multipliziert.

Wann kann eine Jameda Bewertung gelöscht werden?

Nicht jede negative Jameda Bewertung ist löschbar. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG schützt auch kritische und subjektive Äußerungen über Ärzte. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Bewertung. Dabei spielen sowohl Jamedas eigene Richtlinien als auch das deutsche Recht eine Rolle.

Jamedas Bewertungsrichtlinien: Jameda verbietet Bewertungen, die Beleidigungen oder Drohungen enthalten, sich nicht auf ein tatsächliches Behandlungserlebnis beziehen, persönliche Daten Dritter offenlegen oder offensichtlich von Konkurrenten stammen. Außerdem müssen Bewertungen einen nachvollziehbaren Bezug zur bewerteten Praxis haben. Rein sachfremde Inhalte oder Bewertungen, die erkennbar der Schädigung des Arztes dienen, verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen.

Deutsches Recht — Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB): Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wenn ein Patient beispielsweise schreibt, der Arzt habe „eine falsche Diagnose gestellt und sich geweigert, die Akte herauszugeben“, obwohl beides nachweislich nicht zutrifft, liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor. Ebenso rechtswidrig ist sogenannte Schmähkritik — Äußerungen, bei denen nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht.

BGH-Rechtsprechung zu Bewertungsportalen: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Grundsatzurteilen die Pflichten von Bewertungsportalen konkretisiert. Im Urteil vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15) stellte der BGH klar, dass Bewertungsportale nach einer konkreten Beanstandung verpflichtet sind, die Bewertung zu prüfen und den Verfasser zur Stellungnahme aufzufordern. Im Urteil vom 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) bestätigte der BGH, dass Jameda als „neutrale Informationsplattform“ keine eigenen kommerziellen Interessen zulasten der bewerteten Ärzte verfolgen darf. Dieses Urteil führte dazu, dass Jameda sein Geschäftsmodell grundlegend umstellen musste.

DSGVO (Art. 17): Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung können Ärzte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt. Da eine rechtswidrige Bewertung unrechtmäßig verarbeitete personenbezogene Daten darstellt, eröffnet Art. 17 DSGVO einen zusätzlichen Löschungsanspruch — unabhängig vom zivilrechtlichen Persönlichkeitsschutz.

Fake-Bewertungen: Ein besonderes Problem auf Jameda sind Bewertungen von Personen, die nie Patient in der bewerteten Praxis waren. Der BGH hat im Urteil vom 01.03.2016 (Az. VI ZR 34/15) klargestellt, dass ein Bewertungsportal bei substantiierter Rüge des Bewerteten den Bewertenden auffordern muss, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Kann der Verfasser dies nicht, ist die Bewertung zu löschen.

LöschbarNicht löschbar
Unwahre Tatsachenbehauptungen über BehandlungSubjektive Meinungen („Ich fühlte mich unwohl“)
Schmähkritik und BeleidigungenNegative, aber wahre Erfahrungsberichte
Fake-Bewertungen ohne BehandlungskontaktKritik an Wartezeiten oder Praxisorganisation
Bewertungen von KonkurrenzpraxenBewertungen mit zutreffender Sachkritik
Erpresserische Bewertungen („Geld oder schlechte Bewertung“)Reine Sternebewertungen ohne Text
Offenlegung von Patientendaten DritterAllgemeine Unzufriedenheit ohne Rechtsverstoß

Ob Ihre konkrete Jameda Bewertung löschbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Wie auch bei Google Bewertungen löschen kommt es auf die exakte Formulierung, den nachweisbaren Wahrheitsgehalt und den Kontext der Bewertung an.

Wie melde ich eine Jameda Bewertung? — Schritt für Schritt

Bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, können Sie versuchen, die problematische Jameda Bewertung selbst über die Plattform zu melden. Jameda stellt dafür einen strukturierten Meldeprozess bereit:

  1. Schritt 1: Loggen Sie sich in Ihr Jameda-Profil ein. Rufen Sie jameda.de auf und melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an. Falls Sie Ihr Praxisprofil noch nicht beansprucht haben, müssen Sie dies zunächst über die Funktion „Profil beanspruchen“ nachholen. Nur als verifizierter Profilinhaber können Sie Bewertungen melden.
  2. Schritt 2: Navigieren Sie zu der betreffenden Bewertung. Im Bereich „Bewertungen“ Ihres Profils finden Sie alle abgegebenen Rezensionen, sortiert nach Datum. Identifizieren Sie die problematische Bewertung.
  3. Schritt 3: Klicken Sie auf „Bewertung melden“. Unterhalb jeder Bewertung bietet Jameda eine Meldefunktion an. Klicken Sie auf den entsprechenden Link, um das Beschwerdeformular zu öffnen.
  4. Schritt 4: Wählen Sie den passenden Meldegrund. Jameda bietet verschiedene Kategorien: „Kein Behandlungskontakt“, „Unwahre Behauptungen“, „Beleidigung“ oder „Sonstiger Verstoß“. Wählen Sie den zutreffenden Grund und ergänzen Sie eine sachliche, möglichst konkrete Begründung. Vermeiden Sie emotionale Formulierungen.
  5. Schritt 5: Warten Sie auf Jamedas Prüfungsergebnis. Nach der Meldung prüft Jamedas Qualitätsteam die Bewertung. Dieser Prozess dauert in der Regel 5–10 Werktage. Jameda fordert den Bewertenden gegebenenfalls auf, den Behandlungskontakt nachzuweisen. Sie werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.

Wichtig: Erstellen Sie vor der Meldung einen Screenshot der Bewertung inklusive Datum, Sternezahl und vollständigem Text. Diese Dokumentation ist unerlässlich, falls Sie später rechtliche Schritte einleiten müssen. Allgemeine Hinweise zum Meldeprozess bei Bewertungsportalen finden Sie auch in unserem Beitrag Google Bewertung melden: So geht es richtig — die Grundprinzipien der Dokumentation und Argumentation gelten portalübergreifend.

Warum ein Anwalt bei Jameda Bewertungen effektiver ist

Die Erfahrung zeigt: Eigenmeldungen über Jamedas internes Beschwerdesystem führen in vielen Fällen nicht zum Erfolg. Nach unserer Analyse werden nur rund 30 % der Eigenmeldungen von Ärzten positiv beschieden. Die Gründe dafür liegen im System: Jamedas Qualitätsteam prüft die Bewertung anhand interner Richtlinien, nicht anhand der deutlich strengeren Maßstäbe des deutschen Rechts. Subtile Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen, die juristisch klar rechtswidrig sind, werden von der internen Prüfung oft nicht erkannt.

Anwaltliche Aufforderung: Ein Fachanwalt für IT-Recht formuliert eine rechtlich fundierte Aufforderung, die Jameda unter Fristsetzung zur Löschung der Bewertung auffordert. Diese Aufforderung stützt sich auf die einschlägige BGH-Rechtsprechung, das Persönlichkeitsrecht nach § 823 BGB und gegebenenfalls Art. 17 DSGVO. Jameda ist nach der Rechtsprechung des BGH verpflichtet, auf eine substantiierte anwaltliche Beanstandung zu reagieren und den Bewertenden zur Stellungnahme aufzufordern. Die Erfolgsquote mit anwaltlicher Unterstützung liegt bei rund 85 %.

Einstweilige Verfügung: Reagiert Jameda nicht innerhalb der gesetzten Frist oder weigert sich, die Bewertung zu entfernen, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Dieses gerichtliche Eilverfahren verpflichtet Jameda zur sofortigen Löschung. In der Praxis reicht jedoch meist die anwaltliche Aufforderung aus — gerichtliche Schritte sind nur in etwa 10–15 % der Fälle erforderlich.

Kosten: Die Löschung einer Jameda Bewertung über unseren Service beginnt ab 39 € pro Bewertung. Sie zahlen nur bei erfolgreicher Löschung. Die kostenlose Erstprüfung klärt vorab, ob Ihre Bewertung löschbar ist, damit Sie kein finanzielles Risiko eingehen. Viele Ärzte verfügen über eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für die Löschung rechtswidriger Bewertungen übernimmt. Unser Team unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung.

KriteriumEigenmeldungAnwaltliche Löschung
Erfolgsquoteca. 30 %ca. 85 %
Dauer5–10 Werktage2–4 Wochen
KostenKeineAb 39 €, RSV kompatibel
Rechtliche HebelNur Richtlinien-Verstoß§ 823 BGB, Art. 17 DSGVO, UWG
Bei AblehnungKeine weitere OptionEinstweilige Verfügung möglich

Häufig gestellte Fragen

Kann ich jede Jameda Bewertung löschen lassen?

Nein. Subjektive Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt, auch wenn sie negativ ausfallen. Ein Patient, der schreibt „Ich fand die Beratung zu kurz“, äußert eine zulässige Meinung. Löschbar sind hingegen Bewertungen mit nachweislich unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Fake-Bewertungen ohne Behandlungskontakt sowie Bewertungen, die gegen Jamedas Nutzungsbedingungen verstoßen. Ob Ihre konkrete Bewertung löschbar ist, klären wir im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung.

Wie lange dauert die Löschung einer Jameda Bewertung?

Bei einer Eigenmeldung über die Plattform bearbeitet Jamedas Qualitätsteam die Beschwerde in der Regel innerhalb von 5–10 Werktagen. Mit anwaltlicher Aufforderung erfolgt die Löschung typischerweise innerhalb von 2–4 Wochen. Sollte eine einstweilige Verfügung notwendig werden, kann der Prozess 4–8 Wochen dauern. In dringenden Fällen kann der Anwalt eine verkürzte Frist setzen.

Erfährt der Bewertende, dass ich die Löschung veranlasst habe?

Wenn Sie die Bewertung über Jamedas Meldefunktion beanstanden, fordert Jameda den Bewertenden gemäß BGH-Rechtsprechung auf, den Behandlungskontakt nachzuweisen oder zur Beanstandung Stellung zu nehmen. Der Bewertende erfährt dadurch, dass seine Bewertung beanstandet wurde. Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten gibt Jameda dabei nicht an den Bewertenden weiter. Bei einer anwaltlichen Aufforderung richtet sich diese direkt an Jameda als Plattformbetreiber — nicht an den Verfasser der Bewertung.

Was ist, wenn Jameda die Löschung ablehnt?

Lehnt Jameda die Löschung trotz anwaltlicher Aufforderung ab, stehen Ihnen weitere rechtliche Schritte zur Verfügung. Der Anwalt kann eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht beantragen. Da Jameda seinen Sitz in München hat, ist in der Regel das Landgericht München I zuständig. Deutsche Gerichte haben in der Vergangenheit wiederholt Bewertungsportale zur Löschung rechtswidriger Bewertungen verpflichtet. Die Kosten des Eilverfahrens trägt im Erfolgsfall die Gegenseite.

Kann Jameda mein Arztprofil komplett löschen?

Der BGH hat im Urteil vom 20.02.2018 (Az. VI ZR 30/17) entschieden, dass Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Löschung ihres Jameda-Profils verlangen können — insbesondere wenn Jameda die gebotene Neutralität verletzt, etwa durch Werbung zahlender Ärzte auf dem Profil nicht zahlender Ärzte. In der Praxis ist jedoch die Löschung einzelner rechtswidriger Bewertungen der sinnvollere Weg, da ein Jameda-Profil mit positiven Bewertungen ein wichtiger Faktor für die Patientengewinnung bleibt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Viele gewerbliche Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten für die Löschung rechtswidriger Online-Bewertungen ab. Entscheidend ist, dass der Versicherungsvertrag den Bereich „gewerblicher Rechtsschutz“ oder „Urheber- und Markenrecht“ umfasst. Unser Team unterstützt Sie bei der Deckungsanfrage an Ihre Versicherung und übernimmt die Kommunikation, damit Sie sich auf Ihre Praxis konzentrieren können.

Häufige Fragen

Kann ich jede Jameda Bewertung löschen lassen?

Nein. Subjektive Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt. Löschbar sind Bewertungen mit unwahren Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen oder Fake-Bewertungen von Nicht-Patienten. Eine kostenlose Erstprüfung klärt die Erfolgsaussichten.

Wie lange dauert die Löschung einer Jameda Bewertung?

Bei Eigenmeldung prüft Jameda innerhalb von 7–14 Werktagen. Mit anwaltlicher Unterstützung erfolgt die Löschung in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen.

Was kostet die Löschung einer Jameda Bewertung?

Ab 39 € pro Bewertung. Die Erstprüfung ist kostenlos. Inhaber einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung können die Kosten häufig erstattet bekommen.

Erfährt der Bewertende, dass ich die Löschung beantragt habe?

Bei einer Eigenmeldung: Jameda kann den Verfasser zur Stellungnahme auffordern. Bei anwaltlicher Löschung wird der Verfasser in der Regel nicht direkt informiert.

KL

RA Katja Lehmann

Fachanwältin für IT-Recht

Seit über 15 Jahren auf digitales Reputationsrecht spezialisiert. RA Katja Lehmann hat Tausende Unternehmen bei der Löschung rechtswidriger Google Bewertungen vertreten und berät zu allen Fragen rund um Online-Reputation und Persönlichkeitsrechte.

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